Kurs Betriebssanitäter
Ansprechpartner
Leiter Ausbildung
Michael Thüringer
Tel: 03601 81 01 15
ausbildung@drk-uh.de
Windeberger Landstraße 38
99974 Mühlhausen
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf
Die wesentliche Themenbereiche:
- Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
- Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
- Wiederbelebung
- Versorgung von Unfällen
- Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
- Thermische Notfälle
- Vergiftungen
- Infektionskrankheiten
- Rettung und Transport
- Rechtsgrundlagen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung
- Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
- Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Der Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Die Themen:
- Aufgaben des Betriebssanitäters
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Rechtsgrundlagen
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Unfälle bei Gefahrstoffen
- Hygiene im Betrieb
- Umgang mit Geräten und Material im betriebt. Sanitätsdienst
- Praxistraining/Fallbeispiele
- Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (Z.B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges
- Ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- Die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
- Physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- Hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
- Lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Die Fortbildung der Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt sind.
Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.
Die Themen:
- Organisation des betrieblichen Sanitäts- / Rettungsdienstes
- Vorgehen am Patienten
- Schwerpunktthema, z.B.
- Atemstörungen
- Bewusstseinsstörungen
- traumatologische Notfälle
- Massenanfall von Verletzten/Erkrankten
- Training verschiedenster komplexer Notfallsituationen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grund- und Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen, sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen.
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und umfasst 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die innerhalb von drei Jahren auch in mehrere Abschnitte unterteilt werden können.
Der Grundlehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Grundausbildung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Erste-Hilfe-Fortbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurück liegen darf
Die wesentliche Themenbereiche:
- Vorgehen im (Notfall-) Einsatz
- Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
- Wiederbelebung
- Versorgung von Unfällen
- Akute Notfälle der inneren Medizin, Vergiftungen
- Thermische Notfälle
- Vergiftungen
- Infektionskrankheiten
- Rettung und Transport
- Rechtsgrundlagen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung der Grundausbildung
- Ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben sowie
- Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen im Betrieb durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Der Aufbaulehrgang für Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt werden sollen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.
Die Themen:
- Aufgaben des Betriebssanitäters
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Rechtsgrundlagen
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Unfälle bei Gefahrstoffen
- Hygiene im Betrieb
- Umgang mit Geräten und Material im betriebt. Sanitätsdienst
- Praxistraining/Fallbeispiele
- Umgang mit speziellem Erste-Hilfe-Material
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung (Z.B. Rettungssanitäter) erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. vertraut gemacht.
Insbesondere können Sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges
- Ihre Aufgabe im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- Die für Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern
- Physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- Hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrenstoffen ergreifen und durchführen
- Lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.
Dieser Teil der Ausbildung umfasst 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und endet mit einer Abschlussprüfung.
Die Fortbildung der Betriebssanitäter richtet sich an Personen, die in ihrem Unternehmen als Betriebssanitäter eingesetzt sind.
Voraussetzung ist sowohl der abgeschlossene Grundlehrgang als auch der Aufbaulehrgang.
Die Themen:
- Organisation des betrieblichen Sanitäts- / Rettungsdienstes
- Vorgehen am Patienten
- Schwerpunktthema, z.B.
- Atemstörungen
- Bewusstseinsstörungen
- traumatologische Notfälle
- Massenanfall von Verletzten/Erkrankten
- Training verschiedenster komplexer Notfallsituationen
Gesamtlernziel:
Die Lernpartner werden auf der Grundlage der in der Grund- und Aufbaulehrgang erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten ihr Wissen und Können festigen und vertiefen, sowie den aktuellen Anforderungen entsprechend anpassen.
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und umfasst 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die innerhalb von drei Jahren auch in mehrere Abschnitte unterteilt werden können.
Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst
Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert sich nach dem DGUV Grundsatz 304-002 in zwei Stufen:
- Grundlehrgang: Grundlegende, allgemeingültige sanitätsdienstliche Ausbildung
- Aufbaulehrgang: Eine vorwiegend auf betriebliche Aufgaben aufbauende Ausbildung
Nach §27 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV/GUV-V A 1) darf der Unternehmer als Betriebssanitäter nur Personen einsetzen die von einer Stelle aus- und fortgebildet worden sind, welche von den Unfallversicherungsträgern zugelassen ist. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat an verschiedenen Standorten diese Zulassung erhalten.